AGB

Allgemeine Vermietungsbedingungen für Cactus-Reisemobile (AVB-CR)

1. Geltungsbereich, Vertragsinhalt, anwendbares Recht

Die nachfolgenden Allgemeinen Vermietungsbedingungen für Cactus-Reisemobile (AVB-CR) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den AVB-CR abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt. Gegenstand des Vertrages mit Cactus-Reisemobile ist ausschließlich die mietweise Überlassung eines Reisemobils. Catus-Reisemobile schulden keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen. Zwischen Cactus-Reisemobile und dem Mieter kommt im Buchungsfall ein Mietvertrag zustande, auf den ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung findet. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Reisevertrag, insbesondere der § 651a BGB finden auf das Vertragsverhältnis weder direkt noch entsprechend Anwendung. Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Reisemobil eigenverantwortlich ein. Der Mietvertrag ist auf die vereinbarte Dauer befristet. Die stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit aufgrund fortgesetzten Gebrauch gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Sämtliche Vereinbarungen zwischen Cactus-Reisemobile und dem Mieter sind schriftlich zu treffen.

2. Berechtigte Fahrer, Mindestalter

Der Fahrer des Reisemobils muss im Besitz eines für die jeweilige Fahrzeugklasse in Deutschland gültigen Führerscheins sein, das heißt, der Klasse 3 oder der Klasse B für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3500 kg oder der Klasse C 1 bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg. Das Mindestalter des bzw. der berechtigten Fahrer für alle Fahrzeugkategorien beträgt 21 Jahre. Die Fahrzeugführer müssen im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses und mindestens seit zwei Jahren im Besitz des notwendigen Führerscheins sein. Kann bei Anmietung ein entsprechender Führerschein nicht vorgelegt werden, gilt das Reisemobil als nicht abgeholt und es gelten die Stornogebühren gemäß Punkt 4. Das Reisemobil darf nur von den bei der Anmeldung benannten Fahrern gelenkt werden. Der Mieter ist verpflichtet, Namen und Anschrift aller Fahrer anzugeben. Für die Nichtbeachtung der vorstehenden Bedingungen haftet der Mieter in unbegrenzter Höhe.

3. Mietpreise, Mietberechnung und Mietdauer

Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste von Cactus-Reisemobile. Der Gesamtpreis schließt die vom Mieter bei Vertragsabschluss bestellte Leistung ein. Die Mietpreise enthalten die gesetzliche Haftpflichtversicherung, eine Vollkaskoversicherung mit 1.000 EUR Selbstbeteiligung je Schadensfall, eine Teilkaskoversicherung mit 1.000,- EUR Selbstbeteiligung je Schadensfall, etwaige Wartungsdienste, Verschleißreparaturen, die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie bei einer Mietdauer bis zu 14 Tagen 250 Freikilometer je Miettag (Mehrkilometer 0,30 EUR pro Kilometer). Ab einer Mietdauer von 15 Tage entfällt die Kilometerbegrenzung. Bei jeder Anmietung wird eine einmalige Reinigungspauschale für die normale Außen- und Innenreinigung, in Höhe von 125,- EUR berechnet. Außergewöhnliche Verschmutzungen werden gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt. Weiterhin ist bei jeder Anmietung eine einmalige Service- und Übergabepauschale in Höhe von 49,- EUR zu zahlen. In dieser Pauschale sind die folgenden Leistungen enthalten: Betriebsbereite Bereitstellung, sorgfältige Einweisung und individuelle Fahrzeugübergabe und Rücknahme, 2 Warnwesten, 1 Flasche Propangas, Frischwasserauffüllung, Toilettenpapier und Toilettenchemie, Stromkabel, Ausgleichskeile, Adapterkabel, Handbesen, Wasserschlauch und Warntafel für Fahrradträger. Die Service- und Übergabepauschale erhöht sich bei der Wohnmobilübergabe an Freitagen auf 69,- EUR und an Samstagen auf 89,- EUR.

Die Tagespreise werden während der Mietdauer je angefangene 24 Stunden berechnet. Der Mieter ist verpflichtet, das Reisemobil am vereinbarten Rückgabetag pünktlich abzugeben. Bei vorzeitiger Rückgabe erfolgt keine Erstattung des Mietpreises. Bei Rückgabe nach der schriftlich vereinbarten Zeit werden pro angefangene Stunde 25,- EUR Überziehungsgebühr berechnet, höchstens bis zum Tagesmietpreis. Unberührt hiervon bleibt ein etwaiger weitergehender Anspruch von Cactus-Reisemobile gegenüber dem Mieter auf Schadenersatz. Die Mindestmietdauer in der Sparsaison beträgt 3 Tage, in der Nebensaison 5 Tage, in der Zwischensaison 7 Tage und in der Hauptsaison 10 Tage.

4. Reservierung und Rücktritt

Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen nicht vorgesehen ist. Reservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch Cactus-Reisemobile verbindlich. Nach Erteilung der schriftlichen Reservierungsbestätigung ist innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung von 30 % des Mietpreises und der Servicepauschale, mindestens aber 300,- EUR auf das in der Reservierungsbestätigung genannte Konto zu überweisen. Die Kosten für das gebuchte Kautionsschutzpaket sind zusätzlich in voller Höhe mit der Anzahlung zu leisten. Bei Überschreiten des Zahlungstermins durch den Mieter ist Cactus-Reisemobile nicht mehr an die Reservierung gebunden.
Im Falle eines vom Kunden veranlassten Rücktritts von der verbindlichen Buchung werden folgende Stornogebühren fällig, berechnet vom Datum der ersten bestätigten Buchung:

  • 30 % des Mietpreises bis 61 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn
  • 60 % des Mietpreises vom 60. Tag bis 21. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
  • 80 % des Mietpreises vom 20. Tag bis 14. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
  • 95 % des Mietpreises vom 13. Tag bis 07. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn

100 % des Mietpreises bis 6 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn sowie am Tag des vereinbarten Mietbeginns.Die Kosten für das gebuchte Kautionsschutzpaket sind unabhängig vom Stornierungszeitpunkt immer zu 100 % zu erstatten. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei Cactus-Reisemobile. Eine Nichtabnahme/-abholung gilt als Rücktritt. Dem Mieter bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass die Kosten des Vermieters anlässlich des stornierten Mietvertrages geringer waren.

5. Übergabe, Rücknahme und Reinigung

Der Mieter ist verpflichtet, vor Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Reisemobileinweisung durch die Mitarbeiter von Cactus-Reisemobile teilzunehmen. Dabei wird ein Übergabeprotokoll erstellt, in dem der Zustand des Reisemobils beschrieben wird und das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Beschädigungen, die im Übergabeprotokoll nicht vermerkt sind, gehen zu Lasten des Mieters. Bei Rückgabe des Fahrzeugs wird nach einer abschließenden, ausführlichen Überprüfung des Reisemobiles ein Rückgabeprotokoll erstellt, das von Cactus-Reisemobile und dem Mieter zu unterzeichnen ist.

Die Tagespreise werden, während der Mietdauer, je angefangene 24 Stunden berechnet. Der Mieter ist verpflichtet, das Reisemobil am vertraglich vereinbarten Übernahmetag pünktlich abzuholen und am Rückgabetag pünktlich abzugeben. Bei verspäteter Übernahme werden 25,- EUR Personalkosten pro angefangener Stunde berechnet. Bei Rückgabe nach der vereinbarten Zeit werden pro angefangene Stunde 25,- EUR Überziehungsgebühr, höchstens bis zum Tagesmietpreis, berechnet. Unberührt hiervon bleibt ein etwaiger weitergehender Anspruch von Cactus-Reisemobile gegenüber dem Mieter auf Schadenersatz. Bei vorzeitiger Rückgabe erfolgt keine Erstattung des Mietpreises. Die Mindestmietdauer in der Sparsaison beträgt 3 Tage, in der Nebensaison 5 Tage, in der Zwischensaison 7 Tage und in der Hauptsaison 10 Tage.

Die Reisemobile werden dem Mieter in einem von innen und außen gereinigten Zustand sowie mit leeren Abwassertanks und gereinigtem aufgefüllten Frischwassertank übergeben. Für den Frischwassertank kann keine Gewähr als Trinkwasser übernommen werden. Der Mieter ist verpflichtet vor Rückgabe des Reisemobils den Abwassertank und die Toilettenkassette zu entleeren und zu reinigen. Bei unterlassener Abwassertankreinigung und/ oder -entleerung werden dem Mieter zusätzlich Reinigungskosten in Höhe von 100,- EUR berechnet. Bei unterlassener Reinigung und/ oder -entleerung der Toilettenkassette werden dem Mieter zusätzlich Reinigungskosten in Höhe von 150,- EUR berechnet.

Das Reisemobil wird voll betankt übergeben und muss voll betankt zurückgebracht werden, andernfalls sind die Kosten für das Betanken (2,30 EUR/Liter Diesel) und eine Aufwandspauschale in Höhe von 20 EUR zu entrichten.
Sofern das Wohnmobil über einen AdBlue Tank verfügt, so wird dieser ebenfalls voll betankt übergeben und muss voll betankt zurückgebracht werden, andernfalls sind die Kosten für das Betanken (2,50 EUR/Liter AdBlue) zu entrichten.

6. Zahlungsweise, Mietpreis

Der Mieter ist zur Vorleistung des Mietpreises verpflichtet. Mit der schriftlichen Reservierungsbestätigung ist innerhalb von 14 Tagen (Zahlungseingang) eine Anzahlung in Höhe von mindestens 30% des Mietpreises und der Servicepauschale, mindestens aber 300,- EUR, auf das in der Reservierungsbestätigung genannte Konto zu überweisen. Die Kosten für das gebuchte Kautionsschutzpaket sind zusätzlich in voller Höhe mit der Anzahlung zu leisten. Der restliche Mietpreis muss bis spätestens bis 21 Tage vor Mietbeginn auf dem Konto von Cactus-Reisemobile gebührenfrei eingegangen sein. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 Tage vor Mietbeginn) werden der Mietpreis und die Servicepauschale sofort fällig. Kommt der Mieter mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, werden Verzugszinsen nach geltenden gesetzlichen Bestimmungen erhoben.

7. Kaution

Die Kaution von 1.000,- EUR bzw. 250,- EUR bei Abschluss des Cactus-Kautionsschutzpakets, muss spätestens bei Fahrzeugübernahme bei Cactus-Reisemobile in Form von Überweisung (bis 1 Tag vor Mietbeginn), Zahlung per EC-Karte (nur möglich im Reisebüro Cactus während der Öffnungszeiten) oder Barzahlung (auf dem Betriebshof) hinterlegt werden. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer und vertragsgerechter Rückgabe des Reisemobils durch Cactus-Reisemobile erstattet. Alle etwaigen anfallenden Kosten (z.B. für Reinigung, Toilettensäuberung, Betankung, Fahrzeugschäden) werden bei Rückgabe des Reisemobiles mit der Kaution verrechnet. Infolge eines Schadensereignisses anfallende Reparaturkosten kann Cactus-Reisemobile auf Basis eines Kostenvoranschlages abrechnen. Bis zur abschließenden Klärung der Höhe der Kosten hat Cactus-Reisemobile das Recht die Kaution zurückzubehalten.

8. Versicherungsschutz

Das Reisemobil ist gemäß den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen wie folgt versichert:

  • Vollkaskoversicherung mit 1.000,- EUR Selbstbehalt je Schadensfall
  • Teilkaskoversicherung mit 1.000,- EUR Selbstbehalt je Schadensfall
  • Haftpflichtversicherung für Sach- und Vermögensschäden mit pauschal 50 Mio EUR
  • Haftpflichtversicherung für Personenschäden mit 8 Mio EUR je geschädigter Person
  • Auslandsschutzbrief

 

9. Verbotene Nutzungen, Sorgfalts- und Obhutspflichten

Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwenden zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder allen sonst gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten und zur Weitervermietung, zum Verleih oder zur gewerblichen Personenbeförderung.
Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten. Der Betriebszustand, insbesondere Öl- und Wasserstand sowie Reifendruck ist zu überwachen. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich das Reisemobil in verkehrssicherem Zustand befindet. Der Mieter ist verpflichtet die Straßenverkehrsvorschriften der jeweiligen Länder genau zu beachten, entstehende Gebühren / Bußgelder bei Nichteinhaltung gehen voll zu Lasten des Mieters.
Alle Reisemobile sind Nichtraucherfahrzeuge; das Rauchen ist im gesamten Reisemobil nicht gestattet. Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach schriftlicher Zustimmung von Cactus-Reisemobile erlaubt. Reinigungskosten, die durch Nichtbeachtung des Rauchverbotes bzw. die nicht genehmigte Mitnahme von Haustieren entstehen, gehen zu Lasten des Mieters, einschließlich des entgangenen Gewinns durch bedingte Nichtvermietbarkeit des Reisemobils. Im Fall einer nachgewiesenen Zuwiderhandlung gegen die Regeln in Ziffer 9 kann Cactus-Reisemobile das Mietverhältnis fristlos kündigen.

10. Verhalten bei Unfällen oder Schadensfällen

Der Mieter ist verpflichtet nach einem Unfall (auch bei Bagatellschäden) sowie Brand-, Entwendungs- oder Wildschaden sofort die Polizei und Cactus-Reisemobile zu verständigen. Die Schadensaufnahme durch die Polizei ist in jedem Fall unerlässlich. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat Cactus-Reisemobile selbst bei geringfügigen Schäden einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze und möglichst mit Fotos zu erstellen. Unterlässt der Mieter die Erstellung des Berichtes oder die Schadensaufnahme durch die Polizei und verweigert daher die Versicherung die Bezahlung des Schadens, ist der Mieter zum vollständigen Schadensausgleich verpflichtet. Der Unfall- bzw. Schadensbericht muss spätestens bei der Reisemobilrückgabe an Cactus-Reisemobile vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und Fahrzeuge, amtliche Kennzeichen, bekannt gegebene Versicherungsnummern sowie Namen und Anschriften von Zeugen enthalten.

11. Auslandsfahrten

Grundsätzlich sind Auslandsfahrten in alle europäischen Länder möglich, ausgenommen sind lediglich Krisen- und Kriegsgebiete und Länder, für die kein Versicherungsschutz besteht (sind in der grünen Versicherungskarte angekreuzt).

12. Reparatur und Ersatzfahrzeug

Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Reisemobils während der Mietdauer zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 150,- EUR selbst, Reparaturen mit einem Preis über 150,- EUR nur mit Zustimmung von Cactus-Reisemobile in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt Cactus-Reisemobile (ausgenommen Reifenschäden) gegen Vorlage der Orginalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit nicht der Mieter gem. Ziffer 14 für den Schaden haftet.
Wird das Reisemobil ohne Verschulden des Mieters zerstört oder ist absehbar, dass der Gebrauch unangemessen lange verhindert oder entzogen sein wird, ist Cactus-Reisemobile berechtigt, dem Mieter in angemessener Zeit ein gleichwertiges Ersatz-Reisemobil zur Verfügung zu stellen. Stellt Cactus-Reisemobile ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung, ist eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs.II Nr. 1 BGB ausgeschlossen. Wird in diesem Fall von Cactus-Reisemobile ein Reisemobil einer geringeren Preisgruppe angeboten, erstattet Cactus-Reisemobile dem Mieter die Preisdifferenz. Wird das Reisemobil durch Verschulden des Mieters zerstört oder ist absehbar, dass der Gebrauch durch ein Verschulden des Mieters unangemessen lange verhindert oder entzogen sein wird, kann Cactus-Reisemobile die Stellung eines Ersatz-Reisemobiles verweigern.
Kann kein Ersatzwohnmobil zur Verfügung gestellt werden, sind sowohl der Vermieter als auch der Mieter zur Kündigung des Vertrages berechtigt.

13. Haftung des Mieters

Der Mieter ist während der gesamten Mietzeit für das angemietete Reisemobil voll verantwortlich. Er haftet für alle von ihm verschuldeten Schäden einschließlich des Totalverlustes des Fahrzeugs. Insbesondere haftet der Mieter ohne Begrenzung für alle durch Ladegut oder unsachgemäße Behandlung, wie z.B. schlechtes Verstauen oder durch ungenügenden Verschluss entstehende Schäden. Soweit der Schaden durch eine Versicherung nach Ziffer 8 ausgeglichen wird, wirkt dies zugunsten des Mieters, wobei eine Eigenhaftung in Höhe der in Ziffer 8 ausgewiesenen Selbstbeteiligung bestehen bleibt.
Schäden, die nicht von der Haftpflicht- und/oder Vollkaskoversicherung getragen werden, z.B. Mietausfallschaden, merkantiler Minderwert des Fahrzeuges nach Unfällen etc., sind vom Mieter zu tragen, sofern diese in der Folge seines Verschuldens liegen. Als Mietausfallschaden schuldet der Mieter in diesen Fällen für die Dauer der Reparatur bzw. die Dauer der Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeuges den vereinbarten Tagesmietpreis, wobei dem Mieter der Nachweis möglich ist, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Mieter unbeschränkt, insbesondere wenn Schäden aufgrund drogen- oder Alkohol bedingter Fahruntüchtigkeit verursacht werden, der Mieter/Fahrer Unfallflucht begeht oder der Mieter entgegen der Verpflichtung aus Ziff. 10 bei einem Unfall die Hinzuziehung der Polizei unterlässt. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Reisemobils anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die Cactus-Reisemobile in Anspruch genommen wird, es sei denn, diese beruhen auf einem Verschulden des Vermieters.

14. Haftung des Vermieters

Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung von Cactus-Reisemobile bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, dass dabei durch den Vermieter vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden. Als vertragswesentliche Pflichten in diesem Sinne gelten Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern von Cactus-Reisemobile und dessen Vertragspartnern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Insbesondere werden auch die Rechte des Mieters nach § 536 Abs. 1 und § 536 a Abs. 1 BGB ausgeschlossen, soweit kein Verschulden von Cactus-Reisemobile vorliegt. § 536d BGB bleibt unberührt.

15. Anzeige von Mängeln durch den Mieter

Vom Mieter sind offensichtliche Mängel wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung der Anmietung innerhalb von 14 Tagen nach Rückgabe des Reisemobils gegenüber Cactus-Reisemobile schriftlich anzeigen. Schadenersatzansprüche aufgrund später angezeigter Mängel sind ausgeschlossen, es sei denn, Grundlage des Anspruchs ist ein nicht offensichtlicher Mangel. Schadensansprüche des Mieters für Mängel, die von Cactus-Reisemobile nicht zu vertreten sind, sind ausgeschlossen. Der SAT-TV ist eine Zusatzleistung des Vermieters, daher sind Probleme in der Funktion nicht erstattungsfähig.

16. Speicherung und Weitergabe von Personaldaten

Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass seine persönlichen Daten von Cactus-Reisemobile gespeichert werden. Die Weitergabe an Dritte ist nur im zweckmäßigen Umfang zulässig, wenn bei der Anmietung falsche Angaben gemacht werden, das gemietete Reisemobil nicht vereinbarungsgemäß genutzt oder zurückgegeben wird, Ansprüche von Cactus-Reisemobile nicht ordnungsgemäß erfüllt werden oder wenn wegen gesetz- bzw. ordnungswidrigem Verhalten gegen den Mieter oder dessen Mitfahrer ein Verfahren betrieben wird.

17. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des abgeschlossenen Mietvertrages gelten erst nach schriftlicher Fixierung durch Mieter und Cactus-Reisemobile. Sollte eine Vertragsbestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Erfüllungsort ist der Sitz von Cactus-Reisemobile. Ist der Mieter ein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz von Cactus-Reisemobile für alle Ansprüche, die sich aus oder auf Grund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist. Cactus-Reisemobile darf jedoch auch in diesen Fällen, nach seiner Wahl, den Mieter auch an dessen Sitz verklagen.